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Rente - Australien |
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Das deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen vom 13.12.2000 von Ulrike Kraus, Frankfurt am Main
Nach langjährigen, mehrfach unterbrochenen und sehr schwierigen Verhandlungen wurde am 13. Dezember 2000 das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über Soziale Sicherheit unterzeichnet. Das Sozialversicherungsabkommen ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten und regelt die Rentenansprüche von Personen, die deutsche Versicherungszeiten zurückgelegt haben oder in Australien wohnen oder gewohnt haben sowie ihrer Hinterbliebenen. Zur Erfüllung der Mindestzeiten für den Erwerb eines Rentenanspruches sind deutsche und australische Zeiten nunmehr zusammen zu rechnen. Zahlreiche Einwohner Australiens können durch das Abkommen erstmals die Wartezeit für eine deutsche Rente erfüllen. Außerdem entfällt für die rund 10.000 australischen Bezieher einer deutschen Auslandsrente die bisherige Kürzung auf 70 Prozent. Sie erhalten aufgrund des Abkommens künftig die gleiche Rente wie ein deutscher Staatsangehöriger. Weitere Verbesserungen bringt das Abkommen für die Rückkehrer aus Australien. Die staatliche australische Rente ist eine steuerfinanzierte Grundrente, die grundsätzlich nur an Personen gezahlt wird, die in Australien wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht bereits aus anderen Einkommensquellen bestreiten können. Aufgrund der Regelungen zur Gebietsgleichstellung kann nun auch bei einem Aufenthalt in Deutschland ein australischer Rentenanspruch entstehen. Die australische Auslandsrente wird anteilig je nach Dauer der australischen Wohnzeiten während des Arbeitslebens gezahlt. Für die Bezieher einer solchen Teilrente stellt das Abkommen sicher, dass eine deutsche Rente bei der Einkommensanrechnung auch nur in diesem Verhältnis berücksichtigt wird.
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